Solidarität mit Daniela
Info Nr. 17 / 30. September 2024
„Die Solidarität lässt für sie, so sagt Daniela, die Sonne aufgehen“
Hallo,
Inhalt:
1. Weitere Repressionen gegen Ariane
2. Veranstaltungen
3. Zeitungsartikel Kreiszeitung Verden
zu 1.
Seit Mitte September hat Ariane ein Besuchsverbot bei Daniela. Dies hat das BGH angeordnet. Ihr letzter Besuch war Ende August. Ausgerechnet am 18. Oktober 2024, der Todesnacht in Stammheim, hat Ariane eine Zeuginnenvorladung in Berlin beim BKA, angeordnet vom BGH.
Zitat Ariane Müller:
„ Es ist absoluter Bullshit, dass Daniela und ich bei den Besuchen Vorkehrungen für eine Flucht treffen könnten und/oder Daniela über mich in Kontakt zu den gesuchten Burkhard und Ernst Volker treten könnten, so u.a. die Begründung des BGHs. Die Behörde versucht mit dem Besuchsverbot, unsere langsam gewachsene Beziehung, unsere Diskussionen auch unter diesen Bedingungen – Daniela im Knast, ich draußen – zu kappen. Der BGH versucht mit allen Mitteln, Daniela mit Besuchsverboten zu isolieren. Ich erinnere an die Einzelisolation, die 24 stündige Videoüberwachung in der Zelle, die Metallblende vor dem Zellenfenster, so dass kein Sonnenlicht in die Zelle kommen konnte und der Einzelhofgang von Daniela in den ersten 7 Wochen in der JVA Vechta, dies ist Folter. Und wie kann eine inhaltliche Diskussion entstehen, wenn ein Brief von mir zu ihr 8 Wochen braucht? Die Repression gegen mich geht weiter. Das Besuchsverbot steht auch in einem Kontext mit meiner Zeuginnenvorladung im Oktober beim BKA, angeordnet vom BGH. “
Auch Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo haben ein Besuchsverbot bei Daniela. Es scheint so, dass alle ehemaligen Gefangene aus der RAF, wenn sie einen Besuchsantrag stellen, vom BGH ein Besuchsverbot bekommen.
Zitat Günter Sonnenberg:
„Es ist vollkommen absurd, dass mein Besuchsverbot durch den BGH u.a. damit begründet wird, dass auf meiner Geburtstagsfeier einige ehemalige Gefangene aus der RAF anwesend waren. Hieraus ist ein fortbestehender Kontakt der Mitglieder der aufgelösten Vereinigung abzuleiten, so die Begründung des BGHs. Nach deren Auffassung ist es anscheinend ein Vergehen, Kontakte unter uns zu haben und uns zu treffen. Ich kenne Daniela noch aus der Zeit Anfang der siebziger Jahre in Karlsruhe. Später hatte Daniela mir Briefe in den Knast geschickt. Es ist doch ganz normal und menschlich, wenn Daniela mich und meine Geburtstagsgäste grüßen lässt. Auch dies wird vom BGH als Begründung des Besuchsverbots angeführt. Eine Kontaktaufnahme über 40 Jahren soll sofort im Keim erstickt werden.“
Außerdem hat Ariane mal wieder bis Ende September ein Hausverbot im Klinikum Bremen Mitte (KBM), weil die unabhängige Betriebsgruppe uns reicht`s das Flugblatt Nr. 64 (siehe Anlage) im Krankenhaus verteilt hat. Die Direktion und der Betriebsrat stören sich an der Formulierung „ …. ist ein Verräterbetriebsrat“:
Pressemitteilung
Nachdem im Klinikum Bremen Mitte (KBM) von Kolleg*innen der unabhängigen Betriebsgruppe uns reichts`s das Info Nr. 64 (siehe Anhang) verteilt wurde, erteilte die Direktion der ehemaligen Beschäftigten Ariane Müller ein erneutes Hausverbot bis Ende September.Als Begründung wird angeführt, dass Ariane Müller einige Tage lang die Flyer von uns reicht`s im KBM verteilt haben soll. Fakt ist, dass sie nur einmal kurz im Krankenhaus war und sich von einigen Kolleg*innen verabschiedet hat. In dieser Ausgabe hat die unabhängige Betriebsgruppe den Betriebsrat im KBM als Verräterbetriebsrat bezeichnet. Warum kann in dieser Ausgabe Nr. 64 nachgelesen werden. Diese Behauptung soll Ariane Müller – nicht die unabhängige Betriebsgruppe uns reicht`s – in Zukunft unterlassen.Es ist schon bezeichnend, dass die Direktion sich vom Betriebsrat wieder einmal vereinnahmen lässt. In dieser Nr. 64 wird die Direktion nicht angegriffen, sondern es wird ausführlich beschrieben, wie sich der Betriebsrat gegenüber Ariane Müller verhalten hat.
Ariane Müller war über 50 Jahre als Krankenschwester im Krankenhaus tätig, seit Herbst 1981 bis Ende Juni 2024 war sie im Klinikum Bremen Mitte beschäftigt, zuletzt als freigestellte Betriebsrätin. Im März 2024 wurde sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt, weil sie in ihrer Freizeit eine Kundgebung vor der JVA Vechta angemeldet hatte. In der JVA sitzt seit ihrer Verhaftung Ende Februar Daniela Klette ein.
Die unabhängige Betriebsgruppe uns reicht`s im KBM und Ariane Müller
Ausgabe:
Nr. 64 / August 2024
Die Kollegin Ariane Müller verabschiedet sich nach über 50 Jahren Krankenhausarbeit, davon über 42 Jahre im KBM, und sagt mit dieser Ausgabe Tschüss!
Liebe Kolleg*innen,
ich möchte mich mit dieser Ausgabe von Euch verabschieden. Ich werde es wohl aus zeitlichen Gründen leider nicht schaffen, auf allen Stationen und Abteilungen persönlich vorbei zu kommen und adieu zu sagen. Ich hätte mich noch sehr gerne weiterhin für ein paar weitere Jahre für Euch eingesetzt, für Eure Interessen zu kämpfen. Leider waren mir oft zeitlich die Hände gebunden, noch mehr für Euch zu tun. Ich wäre sehr viel öfters zu Euch auf die Stationen und in die Abteilungen gekommen, um noch intensiver mit Euch ins Gespräch zu kommen und mich für euch einzusetzen. Ich hatte als freigestellte Betriebsrätin nur eine halbe Stelle inne gehabt. Auch war mir wichtig gewesen, ab und zu mal am Wochenende auf der Intensivstation Nachtschichten zu machen, um den Kontakt zur Basis nicht zu verlieren und ich habe immer sehr gerne am Patientenbett gearbeitet. Wie viele Betriebsratsmitglieder sind seit sehr vielen Jahren freigestellt und haben schon seit langer Zeit den Kontakt zur Basis verloren. Diese wissen doch gar nicht mehr, wie es Tag für Tag arbeitsmäßig auf den Stationen zugeht.
Wir werden mit dieser Ausgabe einen Artikel aus dem Overton Magazin mitveröffentlichen. Der Text bringt es auf den Punkt. Wir wissen, dass diese Ausgabe sehr umfangreich ist. Uns war es aber wichtig, möglichst viele relevante Aspekte zu veröffentlichen. Ich hätte auch ein Buch schreiben können …………
Der Betriebsrat im Klinikum Bremen Mitte ist ein Verräterbetriebsrat. Die Aufgabe eines Betriebsrates ist ganz eindeutig definiert: er muss sich für alle Kolleg*innen einsetzen, egal ob Sympathien oder Antisympathien vorhanden sind.
Die freigestellten Betriebsratsmitglieder haben das Privileg im Gegensatz zu den anderen Kolleg*innen jedes Wochenende frei zu haben. Ich hatte u.a. erfolglos versucht, dass der Betriebsrat auch am Wochenende zumindest für eine Stunde telefonisch bei akuten Problemen erreichbar ist.
Als eine von 3 ver.di Vertrauenssprecherin der Betriebsgruppe am KBM hatte ich es geschafft, dass es am KBM eine gemeinsame ver.di Betriebsgruppe gibt, bestehend aus den Kolleg*inen der GeNo und der GND. Wir woll(t)en ja erreichen, dass eines Tages die GND wieder aufgelöst wird und alle Beschäftigten wieder bei der GeNo einen festen Vertrag haben – eine Belegschaft, ein Team, eine GeNo. Auch dieses stieß/stößt bei einigen im Betriebsrat auf Unverständnis bzw. Ablehnung.
Auch habe ich mich eingesetzt für eine 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich, selbstverständlich ist es mir bewusst, dass dieser Weg in mehreren Schritten erfolgen muss/wird.
Hier nun der Artikel aus dem Overton Magazin vom 22. Mai 2024 von Ralf Streck mit einigen Ergänzungen in Fettdruck von mir:
Strafe für angebliche RAF-Solidarität einer Betriebsrätin wird zum teuren Rohrkrepierer
Dass mit Ariane Müller eine engagierte Betriebsrätin der Krankenhausgesellschaft Gesundheit Nord (Geno) in Bremen geschasst wurde, weil sie privat im März eine Kundgebung legal angemeldet hatte, wird für den Steuerzahler nun teuer. Damit wollte die als „Bremerin des Jahres 2021“ ausgezeichnete Frau auch auf die Isolationshaft des mutmaßlichen Ex-RAF-Mitglieds Daniela Klette hinweisen, die im Februar in Berlin verhaftet wurde. Das ist ein Beispiel dafür, wie in einer skandalisierten Cancel Culture-Gesellschaft Grundrechte leichtfertig von fast allen Seiten geopfert werden.
Beim Versuch, demokratische Grundrechte stark zu beschneiden, ist die Krankenhausgesellschaft Gesundheit Nord (Geno) in Bremen gegenüber der Krankenschwester und Betriebsrätin letztlich auf die Nase gefallen. Allerdings hat sich neben der Geno-Leitung auch der Betriebsrat der Klinik wahrlich nicht als Verteidiger der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit gezeigt. Im Verbund mit diversen Medien haben beide an der Skandalisierung eines Vorgangs gearbeitet, der völlig legal und durch nichts zu beanstanden war. Das hat nun zunächst teure Konsequenzen für die Klinik und die Steuerzahler, denn der Nachtschwester Ariane Müller muss eine hohe Abfindung als Entschädigung gezahlt werden.
Man habe sich im „gegenseitigen Einvernehmen“ getrennt, hat die Geno-Sprecherin Karen Matiszick erklärt. Zu „Details der Trennung“ und dem peinlichen Vorgang will sich die Geno aber nicht äußern, wie sie in ihrem kurzen Statement deutlich machte, das auch in der Tagesschau zu sehen war. Dass eine Abfindung bezahlt werden musste, hat Matiszick auf eindeutige Nachfrage nicht dementiert und damit real bestätigt.
Im Overton-Gespräch durfte sich aber auch Müller zu Details nicht äußern, da „gegenseitiges Stillschweigen“ vereinbart worden sei. Allerdings hat Overton aus gut informierten Kreisen erfahren, dass ein hoher Betrag von etlichen zehntausend Euro für das Ausscheiden geflossen sind. Denn es war klar, dass die standhafte Müller sich auch gegen diesen Vorgang juristisch wehren würde. Die Aussichten, auch dieses Verfahren zu gewinnen, standen nach Ansicht von juristischen Koryphäen sehr gut. Deshalb ist die Klinik eingelenkt, die trotz Personalmangel nun eine kompetente Mitarbeiterin weniger hat, schließlich drohten auch strafrechtliche Konsequenzen.
Anwälte der GeNo haben sich bei mir entschuldigt und gesagt, dass ich mich korrekt verhalten habe, dass ich nichts Unrechtes getan hatte. Die Geschäftsführung selbst hat dafür gesorgt, dass dieser Vorgang mit Nennung meines Namens, des Krankenhauses und mit meiner Funktion als freigestellte Betriebsrätin öffentlich wurde. Der Betriebsrat hat die Geschäftsführung regelrecht gedrängt, gegen mich vorzugehen, obwohl deren Anwälte die GeNo Geschäftsführung gewarnt hatte, etwas gegen mich zu unternehmen.
Private Anmeldung einer Kundgebung führte zur „Freistellung“
Im Hintergrund eines weiteren Versuchs, sie aus der Klinik zu werfen, stand die private Anmeldung einer Kundgebung vor dem Frauengefängnis im niedersächsischen Vechta. Die stand unter dem Motto „Solidarität mit Daniela“. Gemeint war Daniela Klette, die im Februar als mutmaßliches Ex-Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) in Berlin verhaftet worden war. Ein lokales Medium fabulierte zur Kundgebung sogar von einer „RAF-Solidaritätsdemo“ und auch in großen Medien wurde der Vorgang breitgetreten. Die Bild-Zeitung berichtete und stellte dazu groß ein Bild von Müller ins Blatt. Denn die kämpferische Nachtschwester hatte die Kundgebung für die Gruppe „Solidarität mit Daniela Klette“ für den 17.3. im Rahmen des 18. März angemeldet. Der Tag wird von einigen Initiativen als „Tag der politischen Gefangenen“ begangen.
Bild titelte: „Anmelderin von Klette-Demo verliert Job“. Es handelte sich dabei um eine bewusst erzeugte Skandalisierung. Die führte sogar dazu, dass die CDU populistisch zu einer Gegendemonstration in Vechta aufgerufen hatte. Ganz im Stil des Deutschen Herbsts stand die unter dem Motto: „Nein zu Terror! Nein zu Gewalt! Keine Solidarität für Täter.“ Man tat also so, als gäbe es die RAF noch. Man lehne „jede Form der Solidarität mit Terroristen“ ab, wird Klette schon verurteilt. Beweise für ihre RAF-Mitgliedschaft oder der Teilnahme an deren Aktionen fehlen allerdings. Ohnehin hat sich die Gruppe schon vor 25 Jahren aufgelöst. Demonstrationen gegen den andauernden rechten Terror, der CDU-Politiker wie Walter Lübcke sogar tödlich getroffen hat, vermisst man allerdings nicht nur in Vechta.
Im Bild-Bericht war natürlich viel falsch, verzerrt oder schlicht vorverurteilend. Tatsächlich war Müller nur „freigestellt“, wie im Text dann auch später zu lesen war. Allerdings wurde auch hier mit Auslassungen agiert. Denn die Klinik-Leitung hatte sie zunächst nur bis zur „Klärung“ der Vorgänge beurlaubt. Dabei wurde Müller allerdings sogar schriftlich ein Kontaktverbot mitgeteilt. Sie dürfe nun das Klinikgelände nur „nach ausdrücklicher Zustimmung“ betreten und „ohne vorherige Zustimmung auch keinen Kontakt zu unseren Beschäftigten aufnehmen“. Damit wurde massiv in ihr Privatleben eingegriffen und zudem ihre Tätigkeit als Betriebsrätin ausgehebelt. Sogar Müllers dienstliche E-Mail-Adresse wurde im Rahmen der Sanktionen gesperrt, so dass sie im Zuge ihrer Tätigkeit nicht einmal ankommende E-Mails der Kolleginnen und Kollegen lesen konnte.
Die Rolle des Betriebsrats im Umgang mit einer Kollegin
Statt eine Kollegin – noch dazu Betriebsrätin – zu verteidigen, übte sich der Betriebsrat auf einer Sondersitzung in vorauseilendem und zudem in vorverurteilendem Gehorsam. Der hatte so den Weg für das Vorgehen der Geno gegen die Krankenschwester freigemacht. So hatte der Betriebsrat auf einer eilig einberufenen Sondersitzung beschlossen, Müller von der Position als freigestellte Betriebsrätin abzuwählen. Sie musste unter „Bewachung“ ihr Büro ausräumen, dabei seien Kollegen sogar daran gehindert worden, ihr dabei zu helfen, erklärt sie im Gespräch (Anmerkungen: Die ganze Zeit standen 1-2 freigestellte Betriebsratsmitglieder an der Tür. So konnte ich auch notgedrungen ein paar Zimmerpflanzen nicht mitnehmen, weil ich diese nicht alleine vom Gewicht her nicht raustragen konnte).
Nach ihrer Abwahl als freigestellte Betriebsrätin änderte sich nämlich nichts daran, dass die Anführerin der Liste „Uns reicht’s“ weiter Betriebsrätin war und die Beschäftigten vertreten muss. Müller geht davon aus, dass sich die Firmenleitung und Betriebsrat gegenseitig die Bälle zugespielt haben. „Denn die hätten mich ja nicht von der Arbeit entbinden können, solange ich freigestellte Betriebsrätin bin.“ Der Vorgang lässt sich sogar in der Geno-Pressemitteilung nachvollziehen. Die Abwahl als freigestellte Betriebsrätin sei „eine Mitvoraussetzung“ dafür gewesen, dass auch die Geno und das Klinikum Bremen-Mitte „als Arbeitgeber reagieren und die Mitarbeiterin bis zur Klärung des Falls freistellen“ könne, heißt es da.
Es ist ein unsäglicher Vorgang, dass eine Beschäftigtenvertretung nicht deren Interessen vertritt, sondern aktiv dazu beiträgt, Beschäftige aus dem Haus kegeln zu wollen. Und das war, das sei vorweggenommen, im Fall Müller nicht das erste Mal. Hier sollte die zuständige Gewerkschaft endlich eingreifen. Der Betriebsratsvorsitzende Manfred Kölsch hat sich jedenfalls auf Nachfrage des Autors nicht zu den Vorgängen geäußert. Zu der Abwahl von Müller hatte er allerdings erklärt, man wolle „ein Zeichen setzen, dass wir uns vom Handeln dieser Person deutlich distanzieren“. Die Entscheidung sei „eindeutig“ gewesen, da „die Situation unzumutbar“ war. Dass das in der Pressemitteilung der Klinik zu lesen ist, zeigt auch an, dass dem Betriebsratschef offenbar jegliche Distanz zur Firmenleitung fehlt. Man fragt sich deshalb, welche Interessen er real vertritt.
Die Berliner „taz“ merkte zudem an, dass auch der „Beschluss des Betriebsrats rechtswidrig sein“ dürfte, da an dem Aufruf zur Kundgebung nichts unzulässig war, ja sogar „die Fehler“ der RAF benannt wurden. So wird auch ausgeführt, dass außerhalb des Schuldiensts ein solcher Vorgang noch nicht einmal in der Zeit der Berufsverbote für spürbare Repressionen gereicht hätte. So hatte die Geno-Sprecherin auch nicht einmal erklären können, auf welcher Grundlage arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft wurden. Dass es real keine Handhabe gab, ist nun geklärt.
Cancel Culture
Tatsächlich, das ist auch aus der Gewerkschaft Verdi zu vernehmen, ist allen klar, dass es nicht Müller war, die irgendeinen Bezug zu ihrer Tätigkeit in der Geno, als freigestellte Betriebsrätin oder als Gewerkschaftsmitglied hergestellt hatte. Das taten die Geno und ihr Betriebstrat. Die Bremerin des Jahres hat stets rein privat agiert und betont das im Gespräch auch. Sie hat nichts Ungesetzliches getan und auch auf der Kundgebung ist nichts passiert, wie sogar die Polizei bestätigt hat. So kritisierte auch die taz, dass man es inzwischen mit einer „seltsamen informellen Repression“ zu tun habe. Die werde „von einer Angst“ angetrieben, „die bei manchen offenbar sofort einsetzt, wenn eine Schlagzeile aufploppt“.
Genau das ist Cancel Culture, wie das auch Michael Meyen im Overton-Gespräch erklärt hat: „Macht hat der, der seine Interpretation in der Öffentlichkeit platzieren kann“, erklärt er zu dem überall präsenten Vorgang. Meyen hat ein Buch zum Thema geschrieben: „Cancel Culture. Wie Propaganda und Zensur Demokratie und Gesellschaft zerstören.“ Er spricht über eine „Zensur ohne Zensor“ und führt aus, dass diese Form der Zensur von den Leitmedien und vom Digitalkonzernstaat ausgeht. Sie sei „kein Zufall“, sondern „ein Programm“, das die Deutungshoheit sichert und damit Macht.
Der Bericht der Bild-Zeitung ist ein Paradebeispiel dafür. Es wird massiv geframt und aus den etwa 50 Teilnehmern der Kundgebung werden quasi Terrorismus-Sympathisanten gemacht, obwohl sie nur an einer angemeldeten und genehmigten Kundgebung teilgenommen haben. Auf der wurde sogar ausdrücklich erklärt, dass man nicht die längst aufgelöste RAF unterstütze, sondern vielmehr „allen Gefangenen Solidarität und Grüße“ übermitteln wolle. Die Kundgebung, sowohl eine weitere, die ebenfalls von Müller angemeldet wurde, prangerte auch die alte Tradition der Isolationshaft aus dem Deutschen Herbst an.
In dem Bild-Bericht wurde zudem die Unschuldsvermutung gegenüber Klette ignoriert, ein Fall für den Presserat und für Klettes Anwälte. Sie ist ein grundlegendes Merkmal einer Demokratie. Klette wurde auch dabei als „RAF-Terroristin“ bezeichnet. Dabei hat ein Mensch so lange als unschuldig zu gelten, bis er rechtskräftig verurteilt wurde. Doch in der geframten Vorverurteilung, in der dann auch RAF-Sympathisanten geschaffen werden, fehlt sogar das Wort „mutmaßlich“, dass ansonsten bisweilen in Berichten zu den Vorgängen zu finden ist. Aber auch in öffentlich-rechtlichen Medien fehlt gerne dieses wichtige Wort, wo von einer „Ex-RAF-Terroristin“ gesprochen wird.
Klar ist aber eigentlich nur, dass nach Klette über mehr als 30 Jahre gefahndet worden war. Dass das kein Schuldbeweis ist, sollte ebenfalls längst bekannt sein. Auch nach dem angeblichen Attentäter des Chefs der Deutschen Bank Alfred Herrhausen wurde viele lange Jahre gefahndet. Nach dessen Rückkehr aus dem Exil bestätigte sogar der Verfassungsschutz, dass die Angaben eines ehemaligen Spitzels frei erfunden waren. Klar ist, dass auch Christoph Seidler wie andere, die einst die Plakate nach gesuchten RAF-Terroristen zierten, nie in der Gruppe war. Solche Vorgänge bezeichnete die Solidaritätsgruppe für Klette „Menschenjagd“.
Denn unklar ist, ob Klette Mitglied einer Organisation war, die sich schon vor 25 Jahren aufgelöst hat. Das ist zunächst nur eine Behauptung der Staatsanwaltschaft, die sie wohl noch nicht einmal beweisen muss. Denn dieser Vorwurf ist nach Ansicht von Juristen längst verjährt. Vorgeworfen werden Klette zudem versuchter Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffen. Was davon bewiesen werden kann, wird sich im Verfahren gegen sie noch zeigen müssen.
Insgesamt drängt sich bei dem Vorgang eher Eindruck auf, dass sowohl die Geno als auch der Betriebsrat den Vorgang genutzt haben, um eine unbequeme Beschäftigte loszuwerden. Es war schließlich nicht das erste Mal, dass die engagierte und als „Frau des Jahres“ in Bremen ausgezeichnete Müller angeschwärzt und beurlaubt wurde. Schon einmal war ein Versuch kläglich gescheitert, sie über einen konstruierten angeblichen Abrechnungsbetrug zu schassen. Auch vor über zwei Jahren, im Dezember 2021, wurde sie freigestellt und auch daran habe der Betriebsratsvorsitzende ebenfalls federführend mitgestrickt, erklärte sie gegenüber Overton. Die Vorwürfe waren schlicht falsch und Müller musste rehabilitiert werden.
Im Herbst 2021 war ich einfaches Betriebsratsmitglied. Ich habe damals viele Kolleg*innen bei Gesprächen bei den Vorgesetzten außerhalb meiner Arbeitszeit begleitet, ganz einfach, weil diese Kolleg*innen wussten, ich setze mich für sie ein. Ein paar Überstunden habe ich damals aufgeschrieben. Der Betriebsratsvorsitzende Herr Kölsch war der Meinung, dies wäre Arbeitszeitbetrug. Ich dürfte nur die Kolleg*innen begleiten, wenn der Betriebsrat in einer Sitzung mit Mehrheit dafür gestimmt hätte. Wie unwissend so ein langjähriges Betriebsratsmitglied ist und dann auch noch als Vorsitzender! So hatte er mich bei der Direktion angeschwärzt. Herr Novy vom Betriebsrat hatte mich damals beim Gespräch bei der Direktion begleitet. Er hatte mich hinterher regelrecht gedrängt, ich sollte mich für mein Fehlverhalten (?!) entschuldigen, dann käme ich mit einer Abmahnung davon. Sofort setzte danach bundesweiter Protest gegen meine Freistellung vom Patientenbett ein. Wie jetzt im Frühjahr hatten sich sehr viele Kolleg*innen und Gruppen bundesweit mit mir solidarisiert. Dies ist im Nachklang passiert, nachdem ich ein paar Wochen vorher für die Betriebsratswahlen 2022 eine Listenwahl beantragt hatte. Sofort wurde ich damals vom Betriebsrat verteufelt und stellten mich in der Belegschaft als „Unruhestifterin“ an den Pranger.
Ständig wurde ich gefragt, wann ich denn endlich in die Rente gehen würde. Auch hier wurde klar, sie wollten mich unbedingt loswerden. Damit endlich wieder der Betriebsrat mit der Geschäftsführung und der Direktion auf dem Sofa kuscheln können.
Es gab Proteste gegen meine Abwahl als freigestellte Betriebsrätin durch den Betriebsrat und gegen meine Freistellung vom Patientenbett durch die Geschäftsführung in Form von E-Mails. Hunderte Mails wurden an den Betriebsrat und an die Geschäftsführung gesendet. Der Betriebsrat hatte daraufhin wohl regelrecht Angst bekommen, weil der Betriebsrat felsenhaft der Meinung war, irgendwelche Gruppen würden das Betriebsratsbüro verwüsten. Der Betriebsrat hatte sogar bei der Geschäftsführung einen Antrag auf eine Bewachung durch einen Wachdienst gestellt, der aber abgelehnt wurde. So hatte sich der Betriebsrat sich regelrecht vor lauter Angst eingeschlossen gehabt. Früher war das Betriebsratsbüro für alle Beschäftigten offen erreichbar. Wie krank ist denn so ein Verhalten!
Dass man in der Geno und im Betriebsrat nun eher kleinlaut ist und sich auf eine teure Abfindung eingelassen hat, ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die streitbare Müller mit allergrößter Wahrscheinlichkeit eine teure juristische gewonnen hätte. Eine juristische Koryphäe wie Wolfgang Däubler erklärte, es sei „verboten, jemanden wegen einer Meinungsäußerung zu benachteiligen“. Der ausgezeichnete Kenner des Betriebsverfassungsgesetzes und ehemaliger Professor für Arbeitsrecht hält den gesamten Vorgang für problematisch. Die Chancen seien auch deshalb besonders gut, da ein „unsachlicher Grund“ in der Begründung gegen Müller angeführt wurde. „Sie soll wegen ihrer Meinung und wegen eines Verhaltens in der Freizeit gemaßregelt werden. Das geht natürlich nicht.“ Dazu kommt, dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit sogar strafrechtliche Folgen haben kann. Somit wird klar, warum die Geno an einer gütlichen Einigung stark interessiert war.
Hat der Betriebsrat nur einen Anlass gesucht, um sie loszuwerden?
Nach sage und schreibe 50 Jahren, in denen Müller über ihre Pensionierung hinaus in der Geno gearbeitet hat, ist sie nun aber raus, obwohl die 70-Jährige, „gerne noch ein paar Jahre länger“ in der Klinik gearbeitet hätte, wie sie im Gespräch erklärt. Entsetzt ist sie vor allem vom Verhalten des Betriebsrats. „Das war die einzige wirklich negative Erfahrung.“ Der habe nur einen Anlass gesucht, um sie loszuwerden, da „ich zu unbequem, zu kritisch bin und mich zu sehr für die Beschäftigten einsetze“.
Sie bemängelt aber auch, dass sich ihre Gewerkschaft Verdi bisher nicht offiziell zu den Vorgängen geäußert hat. Sie streicht aber positiv heraus, dass sich Verdi-Mitarbeiter und auch etliche Kollegen sowie der zuständige Gewerkschaftssekretär Jörn Bracker solidarisch hinter sie gestellt und sie auch umarmt haben. Besonders hat sie gefreut, dass ein Arzt der Klinik nach dem Dienst extra zu ihr raus aufs Land gefahren sei. „Der hat Samstagfrüh bei mir geklingelt“, erklärte sie, „um mir den Rücken zu stärken.“ „Auch beim Einkaufen hat mich hier niemand schief angeschaut“, erklärt die in der Gegend bekannte engagierte Krankenschwester. In ihrem Umfeld habe sie überhaupt keine negativen Erfahrungen gemacht. Sogar ein höherer „CDU-Mann“, den sie persönlich gut kennt, habe sich klar solidarisch gezeigt.
Ariane Müller ist eine standhafte Frau, die sich zu wehren weiß. Sie war, weil sie „zu links war“, sogar einst selbst von Berufsverbot betroffen. Sie durfte deshalb 1978 und 1979 nicht in einem öffentlichen Krankenhaus arbeiten, nachdem die damals übliche Regelabfrage negativ ausfiel. Als dann in Hamburg diese Anfrage abgeschafft worden war, habe sie wieder in einem öffentlichen Krankenhaus arbeiten können. Auch damals habe es weder irgendwelche Anklagen oder Verurteilungen gegeben. An ihrer Erfahrung, Stärke und der Unterstützung aus ihren Netzwerken ist der neue Versuch einer allgemeinen Einschüchterung gescheitert. Müller verweist darauf, dass in anderen Fällen ganze „Existenzen vernichtet“ werden. Man müsse sich nur eine 30-jährige Frau vorstellen, die vielleicht noch zwei Kinder hat, nicht gut vernetzt ist und sich dann kaum dagegen wehren kann, für legale Vorgänge an den Pranger gestellt zu werden.
Besonders geschockt hat sie nicht, dass sie sogar in der Bild-Zeitung durch den Dreck gezogen wurde. „Ich weiß ja, wie die arbeiten.“ Sie überlegt aber trotzdem, Anzeigen gegen Medien zu stellen, die sofort zum Beispiel ihren Namen als Anmelderin der Kundgebung veröffentlicht und damit gegen den Datenschutz verstoßen hätten. Das könnte also auch noch teure Konsequenzen für die haben. Auch ein Vorgehen wegen einer rufschädigenden und vorverurteilenden Berichterstattung wird von ihren Anwälten geprüft. Schließlich wurde Müller quasi als Terrorismus-Unterstützerin gebrandmarkt.
Positiv ist für sie aber, dass sich durch die Kundgebungen und die Aufmerksamkeit auch die Lage von Klette verbessert hat. Deren strenge Einzelhaft wurde am Knast in Vechta im April als „Folter“ bezeichnet. Klette hat sich derweil für die Solidarität bedankt. Sie schreibt in einem Brief: „Meine Haftbedingungen haben sich schon sehr zum Positiven verändert.“ So habe sie nun eine Stunde gemeinsamen Hofgang mit anderen Frauen. Sie sei „in einer Zelle ohne Videokamera“ und könne auch ein Fenster öffnen. „Zu dieser Veränderung hat ganz wesentlich die Öffentlichkeit, die ihr hergestellt habt, und die Solidarität von vielen beigetragen.“
Liebe Kolleg*innen, so bin ich nun seit dem 1. Juli Rentnerin. Auf der einen Seite bin ich froh, dass ich endlich mal wieder etwas mehr Zeit für mich habe, auf der anderen Seite vermisse ich schon die lieben Kolleg*innen im Krankenhaus und die Arbeit am Patientenbett.
Die unabhängige Betriebsgruppe wird es auch weiterhin im KBM geben. Ansprechpartner im KBM ist in Zukunft Andreas Steinke. Ich hoffe, dass bei der nächsten Betriebsratswahl im März 2026 wieder eine Listenwahl möglich ist. Wenn nicht, dann kann ich Euch aus heutiger Sicht nur ein Wahlboykott empfehlen.
In sehr wichtigen Fällen könnt Ihr Euch auch an die Betriebsräte im LDW und KBN wenden, falls Ihr mal einen Rat oder ein Tipp benötigen solltet. Die Betriebsräte im LDW und KBN sowie der Betriebsrat GND haben sich solidarisch verhalten. Vielen Dank dafür!
BYE! BYE!
Ariane
V.i.S.d.P.: Ariane Müller, uns.reichts.bremen@t-online.de
Zu 2.
….die nächsten öffentliche Veranstaltungen:
3. Oktober 2024 Hamburg „ …. zum 90. Geburtstag von Ulrike Meinhof“ in der B 5, 19 Uhr
ähnliche Veranstaltungen am
14. Oktober 2024 in Berlin, in der Lunte, 19 Uhr
und
2. November 2024 Leipzig, Soziales Zentrum Clara Zetkin, 15 Uhr
18. Oktober 2024, 9:45 Uhr Kundgebung in Berlin-Kreuzberg, Friesenstrasse 16, Polizei-station 5 City – Abschnitt 52, Ariane hat dort um 10:00 Uhr die Zeuginnenvorladung
6. November 2024 in Bremen „Solidarität zu Daniela“, im Paradox um 19 Uhr
9. November 2024 Kundgebung vor der JVA Vechta um 14 Uhr (Daniela hat am 5.11. Geburtstag)
Im November wird auf jeden Fall das bundesweite Treffen „Solidarität mit Daniela“ stattfinden, höchstwahrscheinlich am Samstag, d. 23. November von 11 bis 17 Uhr in Bremen, welches im September ausgefallen war.
Zu 3.
Erste Standorte in Verden für Klette-Prozess ins Auge gefasst
Kreiszeitung Verden 1.September 2024 Von: Heinrich Kracke
Für den Klette-Prozess ist die Standortsuche angelaufen. Denkbar sind leerstehende Firmenhallen. Der Zeitraum für den Prozess ist weiter offen.
Verden – Die Suche nach einem Standort für den größten Prozess in der Geschichte des Landgerichts Verden konkretisiert sich weiter. Vier Wochen nach vagen Aussagen von Justizministerin Kathrin Wahlmann in Verden (wir berichteten) sind für das Verfahren gegen Ex-Terroristin Daniela Klette bereits erste Immobilien in Augenschein genommen.
„Wir haben uns sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke in der Stadt und dem nahen Umfeld angesehen“, sagt auf Nachfrage Landgerichtspräsident Thomas Glahn. Damit sind im Grunde schon erste Pflöcke eingeschlagen. Der epochale Prozess wird tatsächlich an der Aller über die Bühne gehen, und er wird nicht in den bisher genutzten Räumlichkeiten stattfinden, weder im Schwurgerichtssaal im Landgericht direkt noch in der Stadthalle am Holzmarkt, die für größere Verfahren wie den Fischerhuder Doppelmord oder aktuell den Vierfachmord im Landkreis Rotenburg als Ausweichquartier dient.
Zeitraum für den Prozess weiter unklar
Unklar indes ist weiterhin, wann der Prozess startet. Klette war der Polizei Ende Februar ins Netz gegangen. Sechs Monate später, und das wäre der jetzige Zeitpunkt, müsste Anklage erhoben sein, sonst droht ein Aufheben der Haft. Die federführende Staatsanwaltschaft Verden hat deshalb eine um drei Monate verlängerte Frist beim Oberlandesgericht Celle beantragt. Diesem Begehren dürfte angesichts des Umfangs stattgegeben werden, womit zumindest schon in einem Punkt Klarheit herrscht. Mit einer Anklage ist nicht vor Herbst zu rechnen.
Wann aber Daniela Klette tatsächlich vor dem Kadi steht, ist indes weitgehend offen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft plagt sich mit einer Lastwagen-Ladung von Akten und Asservaten, auch das Landgericht wird sich anschließend diesen Dimensionen aussetzen müssen.
„Uns muss natürlich ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden, die Akten erstmal zu sichten“, sagt der Landgerichtspräsident. Zu Spekulationen über einen Prozessstart äußert er sich nicht. Insider gehen vorsichtig von einem Beginn nicht vor Sommer nächsten Jahres aus.
Leerstehende Firmenhallen bislang beste Option für den Prozessort
Immerhin löst sich der Nebel um den kommenden Prozessort. Bebaute und unbebaute Grundstücke, die sich die Kommission aus Justizministerium, Oberlandesgericht, Landgericht, Landesamt für Bau, Landeskriminalamt und Polizeiinspektion angesehen hat, das lässt nicht mehr jede Möglichkeit offen, zumal Glahn einen Punkt schon mal klarstellt: „Ein Abriss kommt nicht in Frage.“ Heißt also, es wurden leerstehende Firmenhallen, leerstehende größere Verbrauchermärkte ins Auge gefasst. „Interessant könnten große Hallen sein, die schon fertig sind, oder aktuell ungenutzte bebaute Grundstücke.“
Damit gilt auch eine Leichtbauhalle weiterhin als möglich. Sporthallen indes sind aus dem Rennen. „Gemischt genutzte Hallen bedeuten immer auch Sicherheitsprobleme“, so Glahn. Schon in den nächsten Wochen soll eine abschließende Entscheidung getroffen werden. „Wir arbeiten an einer raschen Umsetzung, der Prozessort wird rechtzeitig vor Prozessauftakt hergestellt sein“, sagt der Landgerichtspräsident.
Der Aufwand macht Sinn. Platz muss vorgehalten werden allein für 14 Nebenkläger und deren Rechtsbeistände, wie die Justizministerin schon vor vier Wochen im Landgericht feststellte. Darüber hinaus ist eine komplette Kammer mit Ersatzrichtern unterzubringen, es sind die Schöffen angemessen zu platzieren, und auch für Medien, für Zuschauer will gesorgt sein. Und das alles für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren. Und nicht zuletzt wäre da vor allem die Sicherheit, die zu gewährleisten ist.
Eine Sache könnte die Planungen durcheinanderbringen
Ein Zufall, ein allerdings angestrebter Zufall, könnte die gesamte Planung noch einmal gehörig durcheinanderwirbeln. Und fast wäre es sogar schon soweit gewesen. Mitte August war zunächst die Festnahme eines zweiten mutmaßlichen ehemaligen RAF-Terroristen gemeldet worden, ehe sich der Fall als Irrtum herausstellte. Sollten aber tatsächlich Ernst-Volker Staub oder Burkhard Garweg oder beide den Fahndern noch ins Netz gehen, könnten Prozesse womöglich zusammengelegt werden.
Gesucht werden beide indes nicht wegen ihrer terroristischen Vergangenheit. Garweg und Staub sollen zusammen mit Klette zwischen 1996 und 2016 in Nord- und Westdeutschland bewaffnete Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte begangen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Insgesamt sollen sie den bisherigen Ermittlungen zufolge rund 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.
Viele Grüße von der Gruppe: Solidarität mit Daniela
Kontakt: solidarisch-mit-daniela@t-online.de